Die Rechtsprechung hat sich zum Thema Google Analytics relativ klar positioniert. Vor dem Einsatz von Google Analytics & Co. muss eine ausdrückliche und technisch nachvollziehbare Einwilligung abgefragt werden.

Der Einsatz von Tracking-Cookies allgemein und damit auch von Google Analytics wird somit aus rechtlicher Sicht schwieriger. Wichtig ist, dass das Tracking erst aktiviert wird, nachdem der Nutzer eingewilligt hat und nicht vorher

Gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf die Nutzung von Google Analytics der Zustimmung des Nutzers. Mit Google als Datenverarbeiter bist du verpflichtet, die EU-DSGVO einzuhalten.

Ein Plugin könnte Abhilfe schaffen.

Das Joomla Plugin, JMG Google Analytics DSGVO fügt Opt-in Funktion hinzu und der Google-Server wird erst verbunden, wenn der Besucher dies akzeptiert. Dein Google Analytics-Tracking wird somit DSGVO konform.

Wenn du nicht auf Google Analytics verzichten willst oder kannst, solltest du dich jetzt rechtlich absichern.

 

Wir benötigen Ihre Einwilligung

Wir setzen auf unserer Website Google Analytics ein. Die Google Tracking-Technologien ermöglichen uns, die Nutzung unserer Website zu analysieren und unser Onlineangebot zu verbessern. Für diesen Zweck werden Tracking-Cookies eingesetzt. Akzeptieren Sie die Verwendung von Google Analytics? Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.